Leasing oder Mietkauf: welche Optionen bieten sich bei Edelstahlbehältern an?
Eine liquiditätsschonende Alternative zur herkömmlichen Beschaffung gebrauchter oder werksneuer Edelstahlbehälter & Produktionsanlagen bietet ein Mietkauf- oder Leasingvertrag. Hierbei wird der Produktionsapparat nicht vom Kunden direkt erworben und bezahlt, sondern über einen Leasinggeber / Mietkaufgeber ("Finanzierungspartner") dem Kunden überlassen.
Welche Unterschiede bestehen zwischen Mietkauf und Leasing?
Bei einem klassischen Leasingmodell überlässt der Leasinggeber dem Kunden die Produktionsanlage gegen einen festen monatlichen Betrag, der zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird. Der Finanzierungspartner ist hierbei sowohl juristischer wie auch wirtschaftlicher Eigentümer. Somit wird der Produktionsapparat beim Kunden auch bilanziell nicht erfasst und abgeschrieben, die Leasingrate wird einfach über die laufenden Betriebskosten gedeckt. Zum Ablauf des Leasingvertrages wird dem Kunden meist eine Übernahmeoption der Anlage durch den Finanzierungspartner angeboten.
Bei einem Mietkauf ist im Gegensatz dazu der Finanzierungspartner lediglich juristischer Eigentümer, wohingegen der Kunde der wirtschaftliche Eigentümer ist. Der Behälter / Apparat wird daher in der Bilanz des Kunden erfasst und abgeschrieben. Dies führt auch dazu, dass die Mehrwertsteuer der Anschaffung vor Vertragsbeginn des Mietekaufes vollständig vom Kunden beglichen werden muss. Die monatlichen Raten des Mietkaufes sind danach dementsprechend Nettoraten, da die Mehrwertsteuer bereits vorab beglichen wurde. Nach Ablauf des Mietkaufvertrags wird der Kunde automatisch auch juristischer Eigentümer der Produktionsanlage.
Welche Optionen bestehen für werksneue oder gebrauchte Behälter & Anlagen?
Leasingverträge können klassischerweise nur für werksneue Behälter & Anlagen abgeschlossen werden. Das ist darin begründet, dass sich Leasinggesellschaften stark an der gesetzlich festgelegten Abschreibungsdauer des jeweiligen Nutzgegenstands orientieren (beispielsweise 10 Jahre). Bei gebrauchten Edelstahlbehältern oder Prozessanlagen kommt es jedoch oft vor, dass die Anlagen bereits 20-30 Jahre alt sind. Die Nutzungsdauer aus steuerlicher Sicht ist also bereits abgelaufen. Da Edelstahl jedoch kaum einer Alterung unterliegt, ist der tatsächliche Nutzen des Apparates natürlich weiterhin gegeben.
Für gebrauchte Behälter & Anlagen bietet sich das daher primär Mietkaufmodell an, welches problemlos umgesetzt werden kann und in seiner Art einem betrieblichen Darlehen stark ähnelt.
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